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Kunststoff- und
Kautschuktechnologe (m|w|d)

Teilzeitangebot

Mit Kunststoff geht’s leichter!

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Kunststoff- und Kautschuktechnologen (m/w/d) der Fachrichtungen Bauteile, Compound- und Masterbatchherstellung, Faserverbundtechnologie, Formteile, Halbzeuge, Kunststofffenster und Mehrschichtkautschukteile

  • planen die Fertigung von Formteilen oder Faserverbundbauteilen anhand von Auftragsdaten oder speziellen Kundenanforderungen,
  • wählen geeignete Verarbeitungsverfahren sowie Werk-, Zuschlags- und Hilfsstoffe aus,
  • bestimmen Verarbeitungsparameter, richten die Produktionsmaschinen und -anlagen entsprechend ein und überwachen den gesamten Produktionsablauf,
  • wenden in der Be- oder Nachbearbeitung der Formteile verschiedene Verfahren an, tempern und konditionieren Formteile und behandeln Oberflächen nach und
  • verpacken, transportieren und lagern Formteile fachgerecht.
Persönliche Stärken und Interessen

Sie haben

  • Sinn für konzentriertes Arbeiten,
  • handwerkliches Geschick und gute motorische Fähigkeiten,
  • räumliches Vorstellungsvermögen,
  • durchschnittliche mathematische Fähigkeiten und
  • technisches Verständnis.

Sie sind

  • aufmerksam,
  • verantwortungsbewusst und
  • in der Lage, mündliche Äußerungen zum Beispiel auch bei Maschinenlärm zu verstehen.
Ausbildung
  • reguläre Dauer:  3 Jahre
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Dies geschieht auf Antrag in Abstimmung zwischen Ausbildungsbetrieb, der zuständigen Kammer und der Berufsbildenden Schule.
Rahmenbedingungen
  • Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb ab.
  • Im 1. Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Tagen, in den folgenden Ausbildungsjahren an einem Tag in der Woche statt.
  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb, Berufsschule, überbetriebliche Lehrgänge der Kreishandwerkerschaft
  • Die Ausbildungsverordnung (betriebliche Ausbildung) sowie der Rahmenlehrplan (schulische Ausbildung) sind für alle Ausbildungsverhältnisse verbindlich.
Abschlüsse
  • Durch das Bestehen der theoretischen und praktischen Gesellenprüfung erwerben Sie
    • den Berufsabschluss sowie
    • den Berufsschulabschluss und
    • den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss).
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den erweiterten Sekundarabschluss I (erweiterten Realschulabschluss) erreichen.
Nach der Ausbildung
  • Nach Ihrer Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihrem Berufsfeld stetig weiterzubilden oder zu spezialisieren.
  • In vielen Berufen können Sie den Weg in die Selbstständigkeit wählen.

Ihre Ansprechpartner:in

Patrick Zerhusen

Bildungsgangsgruppenleitung Metalltechnik

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