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Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz

Spaß und Freude im Umgang mit Kindern?
Dann sind Sie hier richtig!

Sozialpädagogische Assistenz

(Vollzeitmodell)

Sozialpädagogische Assistenz

(Voll- und Teilzeitmodell)

Unterstufe (Vollzeitmodell)

Eingangsvoraussetzungen

Sie haben 

  • mindestens einen Realschulabschluss

 

Außerdem weisen Sie nach

  • eine persönliche und gesundheitliche Eignung für den Beruf
Persönliche Stärken und Interessen

Sie sind

  • interessiert an Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
  • verantwortungsvoll und teamfähig.
Ausbildungsziele
  • In der Unterstufe der Berufsfachschule erlernen Sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten der sozialpädagogischen Assistenz.
Aufbau des Bildungsgangs
  • Der Besuch der Schulform umfasst zwei Schuljahre: Unterstufe und Oberstufe.
  • Im berufsbezogenen Lernbereich der Unterstufe werden Sie befähigt, die grundlegenden Anforderungen im Berufsfeld der sozialpädagogischen Assistenz zu bewältigen.
  • Die Verknüpfung von Fachtheorie und Fachpraxis ermöglicht es Ihnen, Handlungskompetenz im Bereich der Erziehungsarbeit zu erwerben.
  • Im berufsübergreifenden Lernbereich erweitern Sie Ihre Kompetenzen in allgemein bildenden Fächern.
Abschluss | Berechtigung
  • Nach erfolgreichem Besuch der Unterstufe der Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistenz – und gleichzeitigem Nachweis (Bescheinigung der Praxiseinrichtung) über eine ordnungsgemäße Praxisausbildung erfolgt die Versetzung in die Oberstufe.
Weitere Hinweise

Während des Schuljahres absolvieren Sie zwei sechswöchige Praxisblöcke in einem Kindergarten.

Oberstufe (Voll- und Teilzeitmodell)

Eingangsvoraussetzungen

Sie haben 

  • die Berufsfachschule Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen

oder

  • eine Ausbildung zum Kinderpfleger (m|w|d) abgeschlossen und den Realschulabschluss erworben

oder

  • eine Hochschulzugangsberechtigung

oder

  • eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen.

oder

  • an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege (mindestens 160 Unterrichtsstunden) oder zum Spielgruppenleiter (m|w|d) teilgenommen und können Berufserfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen vorweisen

oder

  • die Unterstufe der zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistenz – erfolgreich besucht.

Außerdem weisen Sie nach:

  • einen Praktikumsplatz (Vollzeitmodell) oder Arbeitsplatz (Teilzeitmodell) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • eine persönliche und gesundheitliche Eignung für den Beruf
Persönliche Stärken und Interessen

Sie sind

  • interessiert an Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
  • verantwortungsvoll und teamfähig.
Ausbildungsziele
  • In der Oberstufe der Berufsfachschule bauen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der sozialpädagogischen Assistenz weiter aus.
  • Sie können den berufsqualifizierenden Abschluss „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“ erwerben.
Aufbau des Bildungsgangs
  • Der Besuch der Oberstufe umfasst ein Schuljahr (Vollzeitmodell) oder 1,5 Schuljahre (Teilzeitmodell)
  • Im berufsbezogenen Lernbereich werden Sie befähigt, den Anforderungen im Berufsfeld der sozialpädagogischen Assistenz gerecht zu werden.
  • Die Verknüpfung von Fachtheorie und Fachpraxis ermöglicht es Ihnen, Ihre Handlungskompetenz im Bereich der Erziehungsarbeit zu professionalisieren.
  • Im berufsübergreifenden Lernbereich erweitern Sie Ihre Kompetenzen in allgemein bildenden Fächern.
Abschluss | Berechtigung
  • Im Fach Deutsch sowie im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie (zwei Module) und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis (praktische Prüfung) absolvieren Sie eine Abschlussprüfung.
  • Nach erfolgreichem Besuch der Oberstufe der Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistenz – erhalten Sie den beruflichen Abschluss „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“.
  • Bei einem Notendurchschnitt von 3,0 im fachtheoretischen und fachpraktischen Lernbereich sowie im Fach Deutsch können Sie sich für die Ausbildung zum/ zur „Staatlich anerkannten Erzieher/staatlich anerkannten Erzieherin“ bewerben.
Weitere Hinweise
  • Während des Schuljahres absolvieren Sie wöchentlich zwei Unterrichtstage in der Schule und drei Ausbildungstage in der Praxiseinrichtung.

Ihre Ansprechpartner:in

Downloads

Stundentafel für die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz (Unterstufe)

LernbereicheGesamtwochenstunden
des zweijährigen
Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/ Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion
10
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
mit den Modulen
  • Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
  • Betreuung und Begleitung von Kindern
  • Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
  • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
  • Optionale Lernangebote
35
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen
  • Reflexion der Praktischen Ausbildung
3
Durchführung der Praktischen Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
Unterrichtsstunden Insgesamt:48

Stundentafel für die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz (Oberstufe)

LernbereicheGesamtwochenstunden
des zweijährigen
Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/ Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion
10
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
mit den Modulen
  • Entwicklung beruflicher Identität
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
  • Optionale Lernangebote
35
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen
  • Reflexion der Praktischen Ausbildung
3
Durchführung der Praktischen Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
Unterrichtsstunden Insgesamt:48