Berufsfachschule Gastronomie

Heiße Teller – Schnelle Kellner

Eingangsvoraussetzungen
  • Sie haben einen Hauptschulabschluss.
  • Sie streben eine Ausbildung im Bereich der Gastronomie an und wünschen eine breite berufliche Grundbildung.
Persönliche Stärken und Interessen

Sie sind

  • interessiert an fachgerechter Verarbeitung von Lebensmitteln.
  • höflich, aufgeschlossen und gepflegt.
  • teamfähig und verantwortungsvoll.
Ausbildungsziele
  • In der einjährigen Berufsfachschule – Gastronomie – erlernen Sie die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen gastronomischer Berufe. Damit können Sie Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz in der gewerblich-technischen Berufsausbildung verbessern.
Aufbau des Bildungsgangs
  • Der Besuch der Schulform umfasst ein Schuljahr.
  • Im berufsbezogenen Unterricht erlernen Sie die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten gastronomischer Berufe.
  • Die Verknüpfung von Fachtheorie und Fachpraxis ermöglicht es Ihnen, grundlegendes Wissen des Berufsfeldes mit seinen typischen Handlungsabläufen zu erwerben.
  • Im berufsübergreifenden Lernbereich erweitern Sie Ihre Kompetenzen in allgemein bildenden Fächern.
Abschluss | Berechtigung
  • Die Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr und der Übergang in das zweite Ausbildungsjahr der dualen Ausbildung ist möglich.
Weitere Hinweise
  • Während des Schuljahres absolvieren Sie ein vierwöchiges Betriebspraktikum in gastronomischen Betrieben der Region.

Ihre Ansprechpartner:in

Antje Motzkus-Wintjen

Bildungsgangsgruppenleitung Ernährung und Gastronomie Fachgruppenleitung Politik

Downloads

Sie können keine Daten auf der Website kopieren.

Stundentafel für die einjährigen Berufsfachschulen

Bautechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Friseurtechnik, Holztechnik, Gastronomie

LernbereicheZahl der
Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/ Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion
9
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie9
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis18
Unterrichtsstunden pro Woche:36