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Dienstag, 7. September 2010
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 Allgemeine Hinweise   Schulpflicht  
     
  Nach dem niedersächsischen Schulgesetz endet die Schulpflicht grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. Schülerinnen und Schüler können ihre Schulpflicht z.B. durch den Besuch einer berufsbildenden Schule erfüllen.
Wer nicht in einem Ausbildungsverhältnis steht, erfüllt die Schulpflicht durch den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule. Nach dem mindestens einjährigen Besuch einer berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht ruht die Schulpflicht, sofern keine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht weiter besucht oder ein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Diese besondere Berufsschulpflicht erfüllen Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule. Weitere Auskünfte erteilen die Berufsbildenden Schulen.
 
     
  Anmeldung zu Schulformen
 
 

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Ein vollständig und lesbar ausgefüllter Anmeldevordruck, der bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern auch von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss!

2. Ein vollständiger Lebenslauf mit Unterschrift!

3. Eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses!

Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen und Passbilder werden für die Anmeldung nicht benötigt. 

 
   
   
  Vollzeitschulen  
     
  Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich jeweils bis zum 20. Februar eines jeden Jahres. Die erforderlichen Anmeldeformulare können hier auf der Seite im Formularcenter heruntergeladen werden. Sie liegen auch in den allgemeinbildenden Schulen aus.
Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keine Berufsausbildung beginnen, werden in eine berufliche Vollzeitschule eingeschult.
 
     
  Berufsschule  
     
  Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Der Einschulungstermin für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbetriebe ihren Sitz im Gebiet des Landkreises Wesermarsch haben, wird eine Woche vor Schulbeginn in der Presse veröffentlicht.  
     
  Ausbildungskosten  
     
  Der Schulbesuch in der Berufsbildenden Schule ist grundsätzlich kostenfrei.
In Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr.
Die meisten Lernmittel können gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel im Schuljahr ausgeliehen werden können, wird den aufgenommenen Schüler/-innen vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Von der entgeltlichen Lernmittelausleihe ausgenommen sind Lernmittel für Berufsschulen und für geförderte Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler. Für Umschüler/-innen gelten besondere Bestimmungen.
Kosten für Schreibmaterial, Taschenrechner, Berufskleidung, Klassenfahrten u.ä. müssen von allen Schülerinnen und Schülern getragen werden.
 
     
  Ausbildungsförderung  
     
  Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann in vielen Fällen eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgen. Zuständig sind die Sozialämter der Städte und Gemeinden bzw. das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Wesermarsch in Brake.  
     
  Schülerbeförderung  
     
  Die Berufsbildenden Schulen für den Landkreis Wesermarsch können aus allen Gemeinden des Landkreises mit Bussen des öffentlichen Nahverkehrs erreicht werden. Fahrkarten werden für anspruchberechtigte Vollzeitschüler im Sekundarbereich I am Anfang des Schuljahres kostenfrei ausgegeben.
Fahrpläne hängen in der Schule aus. Diese sind mit den Unterrichtszeiten so abgestimmt, dass möglichst geringe Wartezeiten entstehen. Die Fahrplanorganisation erfolgt durch das Schulamt beim Landkreis Wesermarsch. Informationen zur Schülerbeförderung kann auch der Landkreis Wesermarsch , Abteilung Schülerbeförderung, geben.
 
     
  Beratung  
     
  Die Berufsbildenden Schulen  für den Landkreis Wesermarsch bieten verschiedene Möglichkeiten an, sich über Fragen der Berufsschule und beruflicher Vollzeitschulen zu informieren. Neben Informationsveranstaltungen an allgemeinbildenden Schulen werden verschiedene Informationsveranstaltungen  in den Berufsbildenden Schulen angeboten. Hinweise erteilen auch die allgemein bildenden Schulen. Außerdem stehen an den Schulstandorten Brake, Elsfleth und Nordenham Beratungslehrerinnen und -lehrer zur Verfügung mit denen nach Absprache Beratungstermine vereinbart werden können.
 
     
  Unterrichtsbeginn/Ferien  
     
 

Der Unterricht an den Berufsbildenden Schulen für den Landkreis Wesermarsch beginnt regelmäßig um 08:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr, sofern die Stundenpläne nicht einen anderen Unterrichtsbeginn oder ein anderes Unterrichtsende vorsehen. Der Unterricht wird in Blöcken von 90 Minuten erteilt und wird durch jeweils 20- oder 30-minütige Pausen unterbrochen.

Unterrichtstage sind Montag bis Freitag. Berufsbildende Schulen haben dieselbe Ferienregelung wie die allgemein bildenden Schulen. Auszubildende sollten ihren Urlaub während der Schulferien nehmen.
 
     
  Das Schnupperpraktikum an den Berufsbildenden Schulen   
   
 

Das Schnupperpraktikum an den Berufsbildenden Schulen für den Landkreis Wesermarsch ist neben den von den allgemein bildenden Schulen organisierten üblichen Betriebspraktika eine hervorragende Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler, sich praxisnah über die Inhalte und An-forderungen in der Berufs- und Arbeitswelt zu informieren. Dabei spielen nicht nur fachliche Aspekte eine Rolle, sondern es werden auch soziale und methodische Kompetenzen trainiert.

Das Praktikum richtet sich vorwiegend an die Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahrganges und dient somit als ein wichtiger Baustein im Berufsfindungsprozess. Gleichzeitig stellt es einen konkreten Bezug zur späteren Berufsausbildung her und erleichtert den Schülerinnen und Schülern damit den Übergang nach Beendigung ihrer allgemein bildenden Schulzeit.
 
   
 Organisation 
   
 Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich für ein Berufsfeld ihrer Wahl und absolvieren zeitgleich ein jeweils viertägiges Praktikum. Da die überwiegende Zahl der Schulen des Sekundarbereichs I das Angebot nutzt, wird das Praktikum in drei aufeinander folgenden Zeitblöcken durchgeführt. Der Schulträger gewährleistet und organisiert den kostenfreien Schülertransport.
Die Berufsbildenden Schulen übernehmen die inhaltliche und strukturelle Vorbereitung. Während des Praktikums wird in der Regel projektartig gearbeitet, wobei die Aufgaben einen engen Bezug zu den Ausbildungsinhalten des jeweiligen Berufsfeldes haben. Dabei wird großer Wert auf die in der Arbeitswelt unerlässlichen Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Sorgfalt, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit etc. gelegt. Um auftretende Probleme sofort lösen zu können, ist jeweils eine Lehrkraft der beteiligten allgemein bildenden Schulen vor Ort.
Am Ende des Praktikums erhalten die Schülerinnen und Schüler bei erfolgreicher Teilnahme eine entsprechende Bescheinigung, die bei Bewerbungen als Anlage genutzt werden kann. Die regionalen Wirtschaftsverbände bewerten diese berufsvorbereitende Maßnahme äußerst positiv. Zudem unterstützt das Praktikum die im neuen Organisationserlass für Hauptschulen formulierten Zielsetzungen der Berufsvorbereitung in idealer Weise. Zur weiteren Optimierung findet jeweils nach Beendigung des Praktikums eine gemeinsame Nachbesprechung der beteiligten Lehrkräfte aus den allgemein und den Berufsbildenden Schulen statt.
 
   
 Die Berufsfindungsmesse
 
   
 Die jährlich vor den Herbstferien stattfindende Berufsfindungsmesse bietet Schülerinnen und Schülern sowie Eltern an zwei Tagen eine umfassende Information zum Thema Ausbildung. Über 80 Aussteller aus fast allen Berufsbereichen nehmen an diesen beiden Tagen an der Berufsfindungsmesse teil. Die Besucher erhalten umfassende und direkte Informationen zu annähernd allen Ausbildungsberufen, die in der Wesermarsch angeboten werden. 
   
   
  Weitere Informationen finden Sie in den Schulordnungen für die jeweiligen Standorte Brake, Nordenham und Elsfleth:  
     
 
 Schulordnung für den Schulstandort Brake  
 
 
 Schulordnung für den Schulstandort Elsfleth
 
 
 Schulordnung für den Schulstandort Nordenham  
 
 
 Schulordnung für den Schulstandort Elsfleth Marikom  
 
     
 
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